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Vertragliches
Wer bei uns wohnen möchte, schließt mit dem jeweiligen Haus einen Heimvertrag ab. Dieser Vertrag ist ein geprüfter Standardvertrag, der auch den Verbraucherschutzverbänden, Aufsichtsbehörden und weiteren Institutionen vorliegt. In ihm sind alle Leistungen festgehalten, die ein Pflegeheim zu erbringen hat.
Ein kleiner Tipp: Seit dem 1. Januar 2002 wurden bundesweit die Gesetze rund um die Pflege erneuert. Die Interessen der Bewohner finden nun noch stärker Berücksichtigung. Selbst wenn die neuen Rechte im Vertrag nicht einzeln angeführt sind, gelten sie. Auch Bewohner, die langjährig gültige Verträge besitzen, können die Vorteile dieser neuen Regelungen nutzen.
Wenn Sie Fragen zu den neuen Rechten haben, sprechen Sie uns an.
Gerne senden wir Ihnen einen Vertrag zur Kenntnisnahme zu.
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